Wert, Recht und Gerechtigkeit

Guter Umgang mit Immobilien ist eine Kunst. Manche Immobilien sind auch Kunstwerke. Was Immobilien und Kunstwerke oft gemeinsam haben, sind neben oft sehr hohem Wert auch viele offene Fragen. Die Fragen sind umso offener, je weniger man über die Geschichte und die Voreigentümer weiß. Ein röhrender Hirsch in Öl auf Leinwand ist auf dem Flohmarkt eher eine Belustigung. Wenn es aber ein Geschenk von Konrad Adenauer an John F. Kennedy gewesen wäre, würden Sammler gewiss mehr als den Flohmarktpreis zahlen. Mancher Immobilieneigentümer wertet seine Gebäude damit auf, Tafeln an der Fassade anzubringen, um so auf Prominente hinzuweisen, die dort einmal gewohnt haben.

Es ist auch immer wieder zu lesen, dass Eigentümer den umgekehrten Weg gehen: Sie versuchen sogar gerichtlich zu verhindern, dass an Vorbewohner erinnert wird – jedenfalls, wenn diese die Liegenschaft zwischen 1933 und 1945 verlassen mussten. Die so genannten Stolpersteine, die an die entrechteten und ermordeten Opfer des NS-Regimes erinnern, dürfen in den meisten deutschen Städten qua Gesetz ohne Zustimmung der Liegenschaftseigentümer verlegt werden. Diese Erinnerung an Vorbewohner ist manchem Eigentümer nicht recht, weshalb er rechtlich dagegen vorgeht. Dabei soll auch argumentiert werden, dass dieses Erinnern wertmindernd sei. Womit wir beim Thema wären: Wert, Recht und Gerechtigkeit.



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Causa Glaser

04.04.2018

Wenn einem deutschem Jude nach der Machtübernahme am 30.01.1933 verfolgungsbedingt beispielsweise Kunstwerke entzogen wurde, ist das Unrecht. Man spricht auch von Raubgut. Wenn er jedoch Kunstgegenstände verkaufen musste, um Deutschland verlassen zu können und so sein Leben zu retten, erfindet man den Begriff “Fluchtgut”, dessen Erwerb zu niedrigem Preise für die heutigen Eigentümer weder juristisch noch moralisch problematisch sei?

In der Neuen Zürcher Zeitung habe ich heute die Causa Curt Glaser kommentiert, die manchem Betrachter kafkaesk scheint…:

 

Die Grenzen des Rechts
“Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!» Dieser Satz des einstigen baden-württembergischen Ministerpräsidenten und NS-Schreibtischtäters Hans Filbinger darf nicht Massstab zur Beurteilung der Causa Glaser sein.

Die Causa Glaser, bei der es um Kunstwerke geht, von denen sich Curt Glaser 1933 und 1941 getrennt hatte und die in Basel und in Zürich gelandet sind, öffnet den Blick darauf, in welch glücklichen Zeiten wir leben. Die Menschen in Westeuropa leben in Staaten, die sich – nicht zu Unrecht – ihrer Rechtsstaatlichkeit rühmen. Manche Betrachter vermögen es sich – nur Jahrzehnte nach dem Untergang des DDR-Regimes und einige Jahrzehnte zuvor des NS-Regimes – gar nicht vorzustellen, wie es anders sein könnte. Doch die gegenwärtige Debatte zeigt, dass auch gestandene Historiker und Politiker geneigt sein können, mit zweierlei Mass zu messen. Die Wahrnehmungsmassstäbe einer heute alltäglichen Rechtsstaatlichkeit auf die Beurteilung von historischen Ereignissen in Unrechtsstaaten anzuwenden, ist zynisch oder gar gedankenlos.” Hier geht es weiter….

 

 

 

DIE SORGEN DES DR. TOCQUEVILLE

01.04.2018

Wann kommt die nächste Krise? Wer wird dann in dieser Krise scheitern? Wie bereitet sich die Wirtschadt auf Scheitern vor? Und weshalb sind die US-Amerikaner schon immer besser im Scheitern und Wiederaufstehen gewesen, als die Europäer?

In meiner monatlichen Kolumne in der Immobilienwirtschaft, dem führenden Magazin für Recht, Steuern und Politik in der Wirtschaft denke ich ein wenig über diese Fragen nach:

“In Amerika entstehen und vergehen die Vermögen unaufhörlich. Was für ein solches Volk zu befürchten ist, ist nicht der Ruin einiger Individuen, der schnell wiedergutzumachen ist, sondern die Untätigkeit und Schlaffheit aller. Die Kühnheit in Unternehmungen ist der Hauptgrund seines schnellen Fortschritts, seiner Stärke und Größe. Jedes kühne Unternehmen jedoch setzt das Vermögen dessen aufs Spiel, der es durchführt, und das Vermögen all derer, die sich ihm anvertrauen. Die Amerikaner, die aus der kaufmännischen Verwegenheit eine Art Tugend machen, können die Kühnen auf keinen Fall verdammen. Daher zeigt man in Amerika eine eigentümliche Nachsicht mit dem Bankrotteur.“
DIE SORGEN DES DR. TOCQUEVILLE Ja, auf den ersten Blick scheinen dies Zeilen von jemandem, der jene Tugenden beschwört, die Amerika groß gemacht haben, und nun ruft: „Make America great again.“ Doch stammen diese Überlegungen nicht von einem neoliberalen Vordenker. Auch nicht vom 45. Präsidenten der USA, der selbst schon mehrfach am Rande des Bankrotts die nachsichtige Regelung des Chapter 11 in Anspruch genommen hat. Sie stammen aus dem ab 1835 veröffentlichten Werk „De la démocratie en Amérique“ von Dr. Alexis de Tocqueville. Der Politiker und Publizist hatte – noch keine 30 Jahre alt – die USA bereist und die Auswirkungen des dortigen demokratischen Systems auf Gesellschaft, Politik und Verwaltung studiert. In dem daraus entstandenen Werk lobte er vieles, was er in den USA sah. Er warnte jedoch auch nachdrücklich vor einigen Gefahren, insbesondere davor, dass eine Regierung sich nicht auf die öffentliche Verwaltung beschränken könnte.” IW0418 Kolumne Reitzenstein

 

 

 

 

Gedanken…

04.03.2018

Man lernt nie aus. Heute  lernte ich – seit vielen Jahren mit Forschungsschwerpunkten rund um das Verbrechen des Holocaust – in einem sehr freundlichen Gespräch mit dem großen Judaisten Karl Erich Grözinger, dass ich den Begriff Holocaust falsch verwendet habe. Im Ergebnis werde ich ihn wohl eher überhaupt nicht mehr verwenden, wenn ich von der Shoah spreche.

Hier ein sehr gut begründender Auszug aus einem profunden Werk vom Spezialisten: „Gedanken…“ weiterlesen