“Was macht eigentlich ein Aufsichtsrat? Wenn es gut läuft – (fast) nichts. Wenn es schlecht läuft, den Laden zusammenhalten.”
Die Aufgaben von Aufsichtsräten sind gesetzlich geregelt. Die Aufgaben von Beiräten sind weitgehend in den Satzungen jener Körperschaften festgelegt, in die er berufen wird. Generell ist die Aufgabe von Aufsichtsräten und Beiräten, für die shareholder die Geschäftsleitung zu überwachen und zu unterstützen.
Die Erwartungshaltung an Aufsichtsräte ist sehr unterschiedlich, abhängig von Branchen, Unternehmensgrößen und Verfasstheit. Darum gibt es nicht den Aufsichtsrat. Die persönlichen Stärken und die Aufgabe müssen ebenso zusammenpassen, wie der Kandidat und die Erwartungshaltung der ihn Berufenden. Daher ist man auch schlecht beraten, einfach mal jedes angebotene Aufsichtsratsmandat anzunehmen.
Die persönliche Expertise und Erfahrung liegt in den letzten Jahren folgenden Schwerpunkt:
Bei start-ups und kleinen/mittleren, innovativen Unternehmen einerseits und angeschlagenen Unternehmen andererseits kann man viel bewegen: Strukturen schaffen, Sicherheit geben, Abläufe anpassen und optimieren und einen Teamgeist entwickeln. Da steckt mehr Dynamik in den Prozessen, als bei großen Konzernen. Gerade bei kleinen Unternehmen, die sich noch nicht für jedes Expertisefeld einen erfahrenen Manager leisten, ist das Unterstützen der Geschäftsführung mit Erfahrungswerten eine dankbare Aufgabe.
Ähnlich ist es in Beiräten: Erfahrungen einzubringen und zwischen den verschiedenen Welten – beispielsweise im NGO-Bereich – zu vermitteln, bereitet große Freude.
Innovation kann nur entstehen, wenn gute Ideen – oft aus Universitäten heraus – entstehen, die dann finanziert werden. Die Finanzierer gehen dabei erhebliche Risiken ein, insbesondere dann, wenn die Gründer überhaupt keine Erfahrung als Geschäftsführer haben. Die Folgen versehentlich zu spät abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen, nicht voll durchdachte Formulierungen in Arbeitsverträgen, profunde betriebswirtschaftliche Kenntnisse, mäßige Erfahrung beim Aufbau und der Kontrolle einer Buchhaltung, ungestellte Fragen in Bezug auf Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Gewerbemietrecht, etc. – sehr rasch ist das investierte Geld durch unerfahrene Gründer verprasst. Daher legen viele start-up Investoren nicht nur Wert auf die guten Ideen und die Fachkundigkeit der finanzierten Gründer, sondern auch auf einen Aufsichtsrat/Beirat, der Erfahrungen mitbringt, die Gründer in der Regel nicht haben.
Umgekehrt ist es bei strauchelnden Unternehmen. Oft haben diese den Anschluss an die Entwicklungen der Zeit verpasst, sind schlecht geführt worden oder ihr Geschäftsmodell ist schlicht nicht mehr zeitgemäß. Dann steht die Insolvenz vor der Tür oder der Antrag auf Eigenverwaltung ist bereits gestellt. In solchen Situationen sind verunsicherte Mitarbeiter und fehlende Strategien mit die größten Risiken. Daher beauftragen die shareholder oder die investierten Banken oft Krisenmanager. Zumeist treten diese in die Geschäftsführung ein, manchmal aber auch als Aufsichtsräte oder Beiräte. Dabei können sie einen Teilbereich gemeinsam mit einem Manager restrukturieren oder auch eine strategische Neuausrichtung am “grünen Tisch” planen und diesen dann gemeinsam mit der Geschäftsleitung umsetzen.
Es bedarf keiner Erläuterung, dass derartige Tätigkeiten einer Vertraulichkeit unterliegen. Aufgrund der aktuellen Auslastung werden derzeit keine langfristigen Mandate angenommen.